„Urkunde über die Neubildung der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf“ ist der korrekte Titel. Die Urkunde wurde uns jetzt zugestellt und macht den Fusionsprozeß amtlich.
Sie wurde außerdem im Amtsblatt Nr. 22 am 29. Mai 2008 (PDF) veröffentlicht.
„Bezirksregierung
48.46.01
Düsseldorf, den 15. Mai 2008
Urkunde über die Neubildung der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf
Nach Anhören der Beteiligten wird auf Grund von Artikel 11 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland in Verbindung mit § 8 Ziffer 1 Buchstabe b) der Dienstordnung für das Landeskirchenamt Folgendes festgesetzt:
Artikel 1
(1) Die Evangelische Melanchthon-Kirchengemeinde Düsseldorf und die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Rath werden zum 1. Juli 2008 aufgehoben.
(2) Zum selben Termin wird die Evangelische Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf neu gebildet.
(3) Die Evangelische Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Düsseldorf und der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Rath.
Artikel 2
Die Grenze der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf verläuft wie folgt:
Im Norden bildet die Stadtgrenze von Düsseldorf zu Ratingen im Bereich der Düsseldorfer Straße auch die Grenze der Kirchengemeinde. Nach Osten hin gehört die Straße Am Bauenhaus mit den Hausnummern 1 – 30 ebenfalls zur Kirchengemeinde. Die Grenze folgt dem Bauenhäuser Weg, Am Schürberg und Grütersaaper Weg (alle drei einschließlich) und wieder dem Bauenhäuser Weg bis zur Fahneburgstraße (einschließlich). Sie folgt der Rennbahnstraße (ausschließlich) bis zum Rolander Weg (einschließlich), schließt den Anton-Fahne-Weg ein und folgt der Ernst-Poensgen-Allee (einschließlich) bis zur Ludenberger Straße (ausschließlich), folgt dann in südlicher Richtung der Güterbahnlinie bis zur Altenbergstraße (einschließlich), dieser folgend, dann in südwestlicher Richtung der Grafenberger Allee (einschließlich) bis zur Sohnstraße (hier die ungeraden Hausnummern einschließend) und dieser folgend, folgt der Fritz-Wüst-Straße und Mathildenstraße (beide Straßen einschließlich) bis zur Grunerstraße (ausschließlich). Von dort zur Ecke Ludwig-Beck-Straße (ausschließlich)/Heinrichstraße (1 – 25 und 2 – 118) folgt die Grenze einer geraden Linie bis zur Ecke Lenaustraße/Mörsenbroicher Weg. Den Mörsenbroicher Weg querend dann nach Nordosten der Wilhelm-Raabe-Straße folgend (2 – 58 und die ungerade Seite komplett einschließlich), die Sankt-Franziskus-Straße querend (151 bis Schluss und 162 bis Schluss) und die Rückertstraße einschließend, in gerader Linie bis zur S-Bahn-Linie, dieser in westlicher Richtung folgend bis zur Autobahn 52 und dieser in nördlicher Richtung folgend. Weiter in östlicher Richtung entlang der Herdecker Straße (ausschließlich) bis zum Rather Kreuzweg. In nordwestlicher Richtung zunächst der Kürtenstraße, dann der Dorstener Straße (beide ausschließlich), der Autobahn 52 entlang bis zur Stadtgrenze zu Ratingen, und dieser in östlicher Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt.
Artikel 3
Die Evangelische Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf gehört zum Kirchenkreis Düsseldorf.
Artikel 4
Die Evangelische Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf hat 3 Pfarrstellen.
Die bisherige 1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Rath wird 1. Pfarrstelle der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf.
Die bisherige Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Düsseldorf wird 2. Pfarrstelle der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf.
Die bisherige 2. Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Düsseldorf Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Rath wird 3. Pfarrstelle der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf. [Anm. d. Red.: die Urkunde ist an dieser Stelle seitens des Landeskirchenamts fehlerhaft ausgestellt; an einer Korrektur des Fehlers wird gearbeitet.]
Artikel 5
In der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf sind der Heidelberger Katechismus und der Katechismus nach Martin Luther in Gebrauch.
Der Bekenntnisstand der Evangelischen Oster-Kirchengemeinde Düsseldorf ist uniert.
Artikel 6
Die Urkunde tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Düsseldorf, den 6 Mai 2008
Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 175″
Die Urkunde wurde nicht nur im Artikel 4 fehlerhaft ausgestellt, sondern auch im Artikel 2:
„Von dort zur Ecke Ludwig-Beck-Straße (ausschließlich)/Heinrichstraße (1 – 25 und 2 – 118) folgt die Grenze einer geraden Linie bis zur Ecke Lenaustraße/Mörsenbroicher Weg.“
Hier widerspricht die Urkunde der Urkunde über die Bildung der Evangelischen Thomas-Kirchengemeinde Düsseldorf und der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Düsseldorf vom 27. März 1963.
Hier wird über Gebiet verfügt, das seit 45 Jahren zur Evangelischen Thomas-Kirchengemeinde Düsseldorf gehört
Zwei, die fusionieren können nur das Gebiet in die Fusion einbringen, was zu Ihnen gehört.
Da ja an der Behebung des Fehlers in Artikel 4 gearbeitet wird, kann – nein muss – der fehlerhafte Artikel 2 auch gleich berichtigt werden.
Für die weitere Entwicklung der neuen Gemeinde meine besten Wünsche und Gottes Segen.
Gruß
Rüdiger Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
nach kurzer Prüfung beim Freischalten des Kommentars scheint mir persönlich, daß Sie recht haben. Pfr. Körber hat anscheinend auch schon mit Pfr. Geibel Kontakt aufgenommen, und wir werden uns um Klärung bemühen.
Warum wird die korrigierte Fassung der Gründugsurkunde hier nicht veröffetlicht?
Sehr geehrter Herr Schneider,
weil fünf Jahre später hier ganz ehrlich niemand mehr daran denkt?
Da Ihnen die Angelegenheit ja am Herzen zu liegen scheint, würde ich empfehlen, die Frage „im richtigen Leben“ an Pfarrer oder Presbyterium zu stellen (welchem ich inzwischen nicht mehr angehöre).