Bekanntgabe Wahlergebnis (§ 25 PWG)

 

Presbyteriumswahl 2016

Für die Presbyteriumswahl am 14. Februar 2016 gab es genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie Plätze im Presbyterium zu besetzen waren. Aus diesem Grund wurde die Presbyteriumswahl 2016 ausgesetzt. Die in der endgültigen Vorschlagsliste aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten gelten demnach als gewählt.
Damit sind gewählt:

(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1):

  1. Ursula Banse
  2. Detlef Blank
  3. Julia Engelhardt
  4. Gabriele Grego
  5. Felix Kamp
  6. Georg Kopp
  7. Maryvonne Lohmeyer
  8. Friedrich Karl Potthoff
  9. Ulrich Schiebel
  10. Monika Sistermanns
  11. Andreas Vollmert
  12. Bernhard Wiskemann

(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagsliste 2):

Sabine Bierekoven

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Glied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand/dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss, Bastionstraße 6, 40213 Düsseldorf, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

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